Garagen & Carport Recht
Grenzbebauung von Garagen & Carport's in Niedersachsen
Genehmigungsfreies Bauen oder Bauantrag Garagen und Carports bis 40m³ nach Festsetzung des Bebauungsplanes sind genehmigungsfrei zu errichten, außerhalb des Bebauungsplanes bis 20m³ andernfalls, reguläres Bauantragsverfahren.
Anforderungen an Stellplätze Stellplatz-Breite: Garagen - 2,50m, Carports ohne Wände - 2,30m, Garagen oder Carports mit nur einer Seitenwand - 2,40m.
Stellplatz-Tiefe (Länge): min. 5,00m
Grenzbebauung3,00m Abstand zur Grenze einhalten auf der Grenze bzw. bis 1,00m davon entfernt darf nur gebaut werden, wenn die Fläche kleiner als 36m² ist, die Länge geringer als 9,00m ist und eine Höhe von 3,00m nicht überstritten wird. Es darf grundsätzlich nur eine Grenze bebaut werden.
Notwendige Unterlagen für den Bauantrag
amtlicher Bauantrag
Flurkarte 1:500
Lageplan
Bauzeichnung
BaubeschreibungGrenzbebauung von Garagen & Carport's in Hamburg Genehmigungsfreies Bauen oder Bauantrag
Genehmigungsfreies Bauen bei Garagen und Carports bis 50m². Es gibt jedoch noch Sonderregelungen. Es ist ratsam kurz beim zuständigen Bauamt anzufragen andernfalls, reguläres Bauantragsverfahren.
Anforderungen an Stellplätze
Stellplatz-Breite: Garagen - 2,50m, Carports ohne Wände - 2,30m, Garagen oder Carports mit nur einer Seitenwand - 2,40m
Stellplatz-Tiefe (Länge): min. 5,00m
- Abstand zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Garage müssen 3m Zufahrt vorhanden sein, bzw. 2,75m (Abhängig vom Einfahrtswinkel).
Notwendige Unterlagen für den Bauantrag
amtlicher Bauantrag
Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate
Lageplan
Bauzeichnung
Baubeschreibung
Bebauungsplan
Es wird keine Gewährleistung für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetztestexte und Angaben
übernommen. Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Bauamt, ob diese Regelungen bei Ihren
Bauvorhaben greifen.