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Garagen & Carport Recht

Grenzbebauung von Garagen & Carport's in Niedersachsen

 

Genehmigungsfreies Bauen oder Bauantrag Garagen und Carports bis 40m³ nach Festsetzung des Bebauungsplanes sind genehmigungsfrei zu errichten, außerhalb des Bebauungsplanes bis 20m³ andernfalls, reguläres Bauantragsverfahren.

 

Anforderungen an Stellplätze Stellplatz-Breite: Garagen - 2,50m, Carports ohne Wände - 2,30m, Garagen oder Carports mit nur einer Seitenwand - 2,40m.

Stellplatz-Tiefe (Länge): min. 5,00m

Grenzbebauung

3,00m Abstand zur Grenze einhalten auf der Grenze bzw. bis 1,00m davon entfernt darf nur gebaut werden, wenn die Fläche kleiner als 36m² ist, die Länge geringer als 9,00m ist und eine Höhe von 3,00m nicht überstritten wird. Es darf grundsätzlich nur eine Grenze bebaut werden.



Notwendige Unterlagen für den Bauantrag

amtlicher Bauantrag

Flurkarte 1:500

Lageplan

Bauzeichnung

Baubeschreibung 

Grenzbebauung von Garagen & Carport's in Hamburg Genehmigungsfreies Bauen oder Bauantrag

Genehmigungsfreies Bauen bei Garagen und Carports bis 50m². Es gibt jedoch noch Sonderregelungen. Es ist ratsam kurz beim zuständigen Bauamt anzufragen andernfalls, reguläres Bauantragsverfahren.



Anforderungen an Stellplätze

Stellplatz-Breite: Garagen - 2,50m, Carports ohne Wände - 2,30m, Garagen oder Carports mit nur einer Seitenwand - 2,40m

Stellplatz-Tiefe (Länge): min. 5,00m



  • Abstand zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Garage müssen 3m Zufahrt vorhanden sein, bzw. 2,75m (Abhängig vom Einfahrtswinkel).
Grenzbebauung 8,00m Grenzbebauung zulässig bei Garagenhöhe bis 2,50m andernfalls 2,50m Abstand zur Grenze.

 

Notwendige Unterlagen für den Bauantrag

amtlicher Bauantrag

Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate

Lageplan

Bauzeichnung

Baubeschreibung

Bebauungsplan

 

Es wird keine Gewährleistung für Richtigkeit oder Aktualität der Gesetztestexte und Angaben 
übernommen. Bitte kontaktieren Sie Ihr zuständiges Bauamt, ob diese Regelungen bei Ihren 
Bauvorhaben greifen.